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Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Miete von Lagerboxen, Garagenboxen, Stellplätzen und der Werkstatt mit Hebebühne zwischen Lagerbox Backnang ([Firmenname bzw. Vor- und Nachname des Inhabers], Musterstraße 1, 71522 Backnang, im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht.
Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt. Bei Zahlung per Kreditkarte kommt der Vertrag mit Abschluss der Zahlung zustande. Ist das gebuchte Mietobjekt nicht verfügbar, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich und erstattet bereits gezahlte Beträge.
Der Mieter erhält eine Einheit der gebuchten Größe bzw. einen Stellplatz der gebuchten Länge. Die konkrete Einheit (z. B. Box- oder Stellplatznummer) wird vom Vermieter fest zugewiesen und im Kundenkonto angezeigt. Aus wichtigem Grund (z. B. Reparaturen) kann der Vermieter dem Mieter eine gleichwertige andere Einheit zuweisen.
Lagerboxen, Garagenboxen und Stellplätze werden auf unbestimmte Zeit gemietet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Monat. Danach können beide Seiten mit einer Frist von [14 Tagen] zum Ende eines Mietmonats kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail oder über das Kundenkonto). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei einem Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete.
Die Monatsmiete ist monatlich im Voraus fällig, die erste Miete mit Vertragsschluss. Werkstatttermine sind mit der Buchung fällig. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Kreditkartenzahlung wird die Monatsmiete jeden Monat automatisch über Stripe abgebucht, bis der Vertrag endet.
Die Mietobjekte dürfen nur zur Lagerung bzw. zum Abstellen genutzt werden. Wohnen, Übernachten, das Betreiben eines Gewerbes in der Einheit und die Untervermietung sind nicht erlaubt. Der Mieter sichert seine Einheit mit einem eigenen Schloss, soweit nicht anders vereinbart.
Nicht eingelagert werden dürfen insbesondere:
• Lebensmittel, verderbliche Waren und lebende Tiere
• brennbare, explosive, giftige oder sonst gefährliche Stoffe, Gasflaschen und Treibstoffe außerhalb des Fahrzeugtanks
• Waffen, Munition, Drogen sowie gestohlene oder illegale Gegenstände
• Gegenstände, die Geruch, Feuchtigkeit oder Ungeziefer verursachen
Der Zugang ist täglich von 6 bis 22 Uhr mit einem persönlichen Zugangscode möglich. Der Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Gelände wird zum Schutz aller Mieter innen und außen videoüberwacht.
Die Werkstatt wird zur Selbstnutzung stundenweise vermietet. Vor der ersten Nutzung erhält der Mieter eine Einweisung in die Hebebühne und hält die Sicherheitsregeln vor Ort ein. Altöl, Altteile und Betriebsstoffe muss der Mieter fachgerecht entsorgen oder mitnehmen. Die Werkstatt ist sauber zu hinterlassen. Ein Termin kann bis 24 Stunden vorher kostenlos storniert werden. Danach wird der volle Preis fällig, außer der Termin kann neu vergeben werden.
Abgestellt werden dürfen nur zugelassene oder ordnungsgemäß abgemeldete und versicherte Fahrzeuge, Anhänger und Boote, die auf den zugewiesenen Platz passen. Reparaturen, Ölwechsel und das Ablassen von Abwasser sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt.
Der Vermieter stellt Fläche zur Verfügung und übernimmt keine Verwahrung des eingelagerten Guts. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wir empfehlen, das eingelagerte Gut zu versichern, z. B. über die Hausratversicherung. Der Mieter haftet für Schäden, die er oder seine Begleiter an Mietobjekt, Gelände oder Werkstatteinrichtung verursachen.
Dem Vermieter steht für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zu (§ 562 BGB).
Bei Vertragsende räumt der Mieter die Einheit vollständig, hinterlässt sie besenrein und entfernt sein Schloss. Bleiben Gegenstände zurück, kann der Vermieter sie nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist auf Kosten des Mieters räumen und einlagern bzw. entsorgen lassen.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, ist Gerichtsstand Backnang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: Oktober 2026. Platzhalter in [eckigen Klammern] bitte ersetzen und den Text vor der Nutzung rechtlich prüfen lassen.